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Unter
der Leitung des Direktors (kein stimmberechtigtes Mitglied)
bilden drei Schüler-, drei Eltern-und drei Lehrervertreter
ein Gremium, dem Beratungs- und Entscheidungsaufgaben übertragen
sind.
Im
SGA werden auch wichtige Beschlüsse, wie die Erlassung
schulautonomer Eröffnungs- und Teilungszahlen, die Erstellung
von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
und deren Auswahl gefasst. Auch die Durchführung von
Schulveranstaltungen sind stets ein Thema.
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